Regelungen
Stand Mai 2009
A) Spielordnung
Spielberechtigt ist jedes aktive Mitglied.
Vor Spielbeginn trägt sich jeder Spieler persönlich mit Namen und Uhrzeit in die Platzbelegungsliste ein und reserviert damit seinen Platz zur eingetragenen Uhrzeit. Von der Eintragung bis Spielbeginn muß mindestens einer der eingetragenen Spieler auf der Anlage anwesend sein (telefonische Reservierungen oder Vorabreservierungen über Tage sind nicht möglich).
Die Reservierungen sollen auf die 1/4-Stunde genau erfolgen. Neue Spielbeginne sollen möglichst lückenlos an vorhergehende Zeit anschließen. Die Belegung wird ungültig, wenn die Spieler zur eingetragenen Spielzeit den Platz nicht benutzen; er kann dann neu belegt werden.
Es darf gleichzeitig nur eine Eintragung vorgenommen werden. Eine weitere Belegung ist nur im Anschluß an das abgelaufene Spiel möglich.
Die maximale Spieldauer (außer Turnier-, Trainer- oder Forderungsspiele) beträgt :
für Einzel 60 Minuten,
für Doppel 90 Minuten.
In diesen Spielzeiten ist eingeschlossen das Herrichten des bespielten Platzes !
(Abziehen, bei Bedarf spritzen und Linien reinigen).
Ein Vorstandsmitglied oder eine beauftragte Person hat das Recht, bei starkem Andrang Doppelspiele anzusetzen.
Falls ein Platz frei ist, können Mitglieder auch mit Gästen spielen. Gästekarten werden von den Vorstandsmitgliedern ausgegeben. Eine Gästekarte berechtigt den Gast zum Spiel von max. 1 Stunde Einzel oder bzw. 90 Min. Doppel.
Mitglieder werden angehalten, Kindern den Zugang zu den Plätzen zu verwehren, da der Verein keine Haftung für Unfälle übernimmt und das Risiko einer evtl. Haftung den Mitgliedern nicht zugemutet werden kann.
Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, von Montag bis Freitag jeweils bis 17.00 Uhr und am Samstag bis 12.00 Uhr zu spielen. Nach dieser Zeit können sie entweder mit ererwachsenen Mitgliedern spielen oder untereinander, wenn erwachsene Mitglieder den Platz nicht beanspruchen.
Grundsätzlich haben Erwachsenenspieler das Recht, die Kinder bzw. Jugendlichen unter Hinweis auf die Platzordnung aufzufordern, ihr Spiel einzustellen.
Die Ballmaschine kann von allen Mitgliedern kostenlos für max. 1 Stunde ununterbrochen benutzt werden.
Flutlicht kann von allen Mitgliedern kostenlos benutzt werden.
B) Platzordnung
Die Plätze dürfen nur in geeigneter Tenniskleidung und nur mit Tennisschuhen betreten werden.
Nach starken Regenfällen sind die Plätze häufig zu weich; sie dürfen deshalb erst einige Zeit später bespielt werden.
Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet im Zweifelsfall ein anwesendes Vorstandsmitglied oder eine beauftragte Person ( Platzwart ).
Sind die Plätze durch starke Sonneneinwirkung zu trocken, sollen sie vor dem Spiel gespritzt werden.
Eine Platzsperrung ist unbedingt zu beachten !
Die Plätze sind den nachfolgenden Spielern in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Die Spieler haben ihr Spiel rechtzeitig zu beenden, den Platz ordnungsgemäß abzuziehen und die Linien zu säubern.
Falls erforderlich, müssen die Plätze nach dem Abziehen gespritzt werden. Beschädigungen und Mängel am Platz oder an Geräten sind einem Vorstandsmitglied zu melden.
C) Allgemeines
Auf der gesamten Sportanlage ist auf Sauberkeit zu achten. Abfälle sind in dafür vorgesehene Behältnisse zu geben.
Der Letzte, der die Sportanlage verläßt, verschließt die Türen des Heims.
Verstöße gegen die Spiel- und Platzordnung können durch den Vorstand mit Spielsperre oder sonstigen Maßnahmen geahndet werden.
Regelung zur Durchführung der Vereinsmeisterschaften
Der sportliche Höhepunkt des Tennisclubs ist die Ermittlung der Vereinsmeister. Ziel der Regelung ist die Sicherstellung des organisatorischen Ablaufs bei der Durchführung der Meisterschaft.
Teilnahme: Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des TCG ab 15 Jahre, wobei Jugendliche bis 18 Jahre die Wahlmöglichkeit haben entweder an der Jugendmeisterschaft oder bei der Vereinsmeisterschaft der Erwachsenen teilzunehmen.
Turnierleitung: Die Turnierleitung besteht aus dem Turnierleiter und einem Assistenten. Turnierleiter ist ein Sportwart des Vorstandes. Er sorgt für die Zeit seiner Abwesenheit für eine Vertretung durch ein anderes Vorstandsmitglied oder durch ein anderes beauftragtes Mitglied. Der Name des Turnierleiters ist bekanntzugeben. Die Entscheidungen des Turnierleiters sind Tatsachenentscheidungen im Sinne des Deutschen Tennisverbandes. Die Turnierleitung sorgt für eine zügige Abwicklung der Spiele. Der Turnierleiter ist berechtigt, einen Teilnehmer aus dem Turnier zu nehmen, der den ordnungsgemäßen Fortgang des Turniers in Frage stellt.
Wettbewerbe: Es werden folgende Wettbewerbe um die Vereinsmeisterschaft ausgetragen:
Herren-Einzel,
Damen-Einzel,
Herren-Doppel,
Damen-Doppel.
Voraussetzung für die Austragung eines Wettbewerbes ist die Nennung von mindestens 8 Mitgliedern
Auslosung: Die Teilnehmer tragen sich vor der Auslosung in eine Namensliste ein. Die Auslosung wird vor Turnierbeginn durch die Turnierleitung vorgenommen. Die Teilnehmer sollen möglichst vollzählig anwesend sein. Die 4 ersten der jeweiligen Rangliste werden ggf. gesetzt, die anderen ausgelost und in einem 16er-Raster (s. Anlage 1) eingetragen. Bei mehr als 16 Teilnehmern wird entweder eine Vorrunde ausgelost oder ein 32er-Raster angewandt.
Die Spieltermine der Vorrunde und der ersten Runde werden sogleich in den Terminplan (s. Anlage 2) eingetragen. Für die Teilnehmer, die bei der Auslosung nicht anwesend sind, legt die Turnierleitung möglichst in Absprache mit den Teilnehmern deren Spieltermine fest.
Spielordnung: Gespielt wird nach den Wettkampfbedingungen des Bayerischen Tennisverbandes. Es kommt das einfache K.O.-System zur Anwendung, d.h. der Sieger kommt eine Runde weiter, der Unterlegene scheidet aus.
Falls gewünscht, kann die Turnierleitung einen Schiedsrichter einsetzen. Die Tennisbälle stellt die Turnierleitung. Die Einspielzeit beträgt maximal 10 Minuten. Es werden 2 Gewinnsätze gespielt. Beim Spielstand von 6:6 wird die Tiebreak-Regel angewandt.
Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Spielen eines Teilnehmers soll mindestens eine Stunde liegen. An einem Tag soll ein Teilnehmer höchstens 2 Spiele absolvieren.
Die Finalspiele der Einzelbewerbe und der Doppelbewerbe sollen am Sonntag stattfinden.
Siegerehrung: Die Siegerehrung für die Einzel findet im Anschluß an das letzte Finalspiel im TC-Heim statt. Die Finalisten erhalten eine Urkunde. Die Namen der Vereinsmeister werden auf einem vereinseigenen Pokal eingetragen.
Schlüsselordnung
Jedes erwachsene Mitglied erhält Schlüssel für die zentrale Schließanlage des TC-Heimes. ab 22.03.2002 Euro 10,– / Schlüssel Über Schlüsselausgaben ist seit 01.08.95 der Kassierer zu informieren.
Ein Verlust ist dem Vorstand umgehend anzuzeigen.
Ein Ersatz kann nur über den Verein beantragt werden. Die Kosten des Ersatzschlüssels sind vom Mitglied zu tragen.
Mißbrauch des Schlüssels, insbesondere Weitergabe an Nichtmitglieder, sind nicht zulässig und können zum Ausschluß des Mitgliedes führen.
Nutzung des TC-Heimes
Das Heim soll möglichst nur für tennisbezogene Veranstaltungen genutzt werden.
Eine private Nutzung durch Mitglieder über 30 Jahre soll die Ausnahme bleiben, und muß fallweise durch den Ausschuß genehmigt werden. Eine Überlassung an jüngere Mitglieder bzw. an Gruppengrößen mit mehr als 40 Personen ist nicht möglich.
Die Genehmigung hat durch mindestens ein Vorstandsmitglied, möglichst durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zu erfolgen.
Verantwortlich für die ordnungsgemäße Benutzung des Heimes ist das Mitglied. Das Vorstandsmitglied sorgt für die ordnungsgemäße Übergabe und Rückgabe des Heimes und für die Verrechnung.
Vor der Übergabe des Heimes an den Benutzer ist eine Begehung durchzuführen, möglichst im Beisein eines Vorstandsmitglieds.
Nach der Benutzung ist eine erneute Begehung durchzuführen, bei der evtl. Schäden festgestellt werden.
Die Mietkosten betragen Euro 20,– , die Kosten für Telefon sind separat zu entrichten.
Schäden sind zu Lasten des Benutzers zu beheben.
Gästekarten
Gäste dürfen nur zusammen mit Mitgliedern die Plätze benutzen. Die Ausgabe der Gästekarten wird durch die Vorstandsmitglieder kontrolliert und vorgenommen. Die Gästekarte ist mit Name, Datum und Uhrzeit auszufüllen und vor Spielbeginn am Belegungsplan zu befestigten.
Die Gebühr für eine Gästekarte beträgt Euro 5,–
Mitglieder, die keine Möglichkeit hatten, eine Gästekarte zu erwerben, müssen sich mit Name, Datum und Uhrzeit vor Spielbeginn in die aushängende „Gästeliste“ eintragen, damit die Gebühren am Saisionende berechnet werden können.
Benutzung der Ballmaschine
Die Ballmaschine wird im Geräteraum aufbewahrt. Der Schlüssel für den Geräteraum liegt im Schlüsselkasten in der Küche.
Arbeitsleistung der Mitglieder
entfällt !
Spenden an den TCG
Werden Fahrtkosten im Interesse des Vereins verursacht, so werden diese vom Verein erstattet. Der Verein geht davon aus, daß diese Kosten als Spende an den Verein zurückfließen.
Wegen des hohen Aufwandes ( die Abwicklung erfolgt ausschließlich über die Verwaltungsgemeinschaft ) ist der Mindestbetrag, für den eine Spendenquittung ausgestellt wird : Euro 50,– . Ähnliches gilt für sonstige Spenden.
Lehrstundenregelung
Der TCG begrüßt und unterstützt die Tätigkeit von Übungsleitern und sonstigen ausgebildeten und qualifizierten Tennislehrern, die Mitglieder des TCG sind. Diesen erlaubt der TCG grundsätzlich die Ausübung von Lehrstunden auf den Tennisplätzen, die Benutzung der vereinseigenen Tennisbälle, der Ballmaschine und der Erhebung einer Trainingsgebühr. Für eine gezielte Ausübung von Lehrstunden wird folgendes festgelegt:
Lehrstunden dürfen auf den TCG-Tennisplätzen nur von Personen ausgeübt werden, die vom Vorstand dafür legitimiert sind.
Die Höhe der Gebühr wird vom Vorstand festgelegt.
Von der Trainergebühr sind Euro 5,– je Stunde an den TCG abzuführen.
Jeweils für eine Lehrstunde kann abweichend von der Spielordnung ein Tennisplatz im voraus belegt werden. Zur gleichen Zeit darf nur ein Platz von „Trainern“ belegt werden. Weitere Belegungen sind gemäß unserer Spiel und Platzordnung möglich.